Der kantonale Bevölkerungs- und Migrationsdienst (SPM) bewahrt seit seiner Gründung im Jahr 1875 eine Kopie aller Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der Walliser Bevölkerung auf.
Der Zugang ist sehr streng reglementiert. Sie können Dokumente nur von Ihren direkten Familienangehörigen erhalten, und dies gegen eine Gebühr.
Im Jahr 2023 hat die AVEG den kantonalen Zivilstandsdienst im Rahmen des Gesetzes über die Datentransparenz gebeten, Kopien von Registern aus der Zeit vor 1901 an das kantonale Archiv zu übermitteln.
Diese Übertragung wurde bisher durchgeführt.
Nun muss mit dem Archiv geklärt werden, wie der Zugang zu diesen Registern gewährleistet werden kann.
Es sind nur wenige Jahre vergangen (von der Erstellung des Standesamtes bis 1901), aber es würde eine Lücke zwischen der letzten Volkszählung von 1880 und den ersten Ankündigungen in elektronischen Zeitungsarchiven schließen …
Dies würde die SPM auch von zahlreichen Anfragen von Ahnenforschern befreien … und ihnen ein paar Dollar sparen.
Fortgesetzt werden…